ANLEITUNG  ZUM  GESPANNFAHREN
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GESPANNFAHREN   (VORAUSSETZUNGEN)                                                 W.Fr.Bartels

Sicherheit ist oberstes Gebot !

Wer sich ohne eine entsprechende Ausbildung, das heißt, ohne Grundkenntnisse im Gespannfahren, mit Pferd und Wagen in den Straßenverkehr begibt,  gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. 

Er verstößt gegen den  §1  der Straßenverkehrsordnung.

Wenn auch in einigen Bundesländern das Fahren mit Pferd und Wagen noch nicht umfassend per Gesetz geregelt ist, sollte sich doch jeder Fahrer einer Kutsche seiner Verantwortung bewusst sein. Grundkenntnisse über sicheres, korrektes Gespannfahren und Verhaltensweisen der Pferde sind zwingend erforderlich. Entsprechende Lehrgänge mit anschließender Prüfung zum Erwerb des Deutschen Fahrerabzeichens FA Klasse V (Kutschenführerschein) werden vielfach über örtliche Reit- und Fahrvereine angeboten.  Das gilt auch für die Basispassprüfung.

Nicht nur Kenntnisse über bestehende Vorschriften in Bezug auf das Fahren im Straßenverkehr, sondern auch über die artgerechte Haltung und richtige Fütterung und Pflege von Pferden, das Tierschutzgesetz, die Skala der Ausbildung, Kutschen- und Geschirrkunde, umweltbewusstes Verhalten in Wald und Flur sondern ein allgemeines, gut fundiertes Wissen um den Fahrsport mit Pferden sind Voraussetzungen für unfallfreies, erfolgreiches Gespannfahren.

Sehr schlechte Voraussetzungen zum Fahrsport und dem damit eng verbundenen Umgang mit Pferden sind Unwissenheit, Ungeduld, Nervosität, mangelndes Feingefühl und unkonsequentes Verhalten.  Wer nicht in der Lage ist, ein gutes Vertrauensverhältnis zu seinen Pferden aufzubauen, wird niemals in den Genuss kommen, ein präsentatives Gespann zu besitzen sondern bestenfalls bedauernswerte Pferde haben, die ängstlich mit eingekniffenem Schweif und verspannt irgendwie einen Wagen ziehen.

Eine Achenbach-Kreuzleine guter Qualität, sowie ein der Pferdegröße angepasstes stabiles Brustblatt-, Kumt- bzw. Marathon- oder Arbeitsgeschirr korrekt verschnallt und eine nicht zu schwere Kutsche (Wagen) mit funktionssicheren Bremsen und Beleuchtung den Vorschriften entsprechend sind ebenso Voraussetzungen wie gut ausgebildete, gesunde, sichere Pferde.

Darüber hinaus sollte das Gespann versichert sein.
Eine gewöhnliche Pferdehaftpflichtversicherung ist kaum ausreichend.

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bartels  wadersloh