ANLEITUNG  ZUM  GESPANNFAHREN
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GESPANNFAHREN     (VERHALTEN IN WALD UND FLUR)           W.Fr.Bartels

Von ganz besonderem Reiz ist eine Kutschfahrt durch Wald und Flur.
So eine Ausfahrt, vielleicht sogar mit einer Rast und Picknick im Walde,
muss aber sorgfältig vorbereitet sein.

Die Möglichkeiten sind leider oft sehr begrenzt, denn man darf nicht einfach jeden Feld- und Waldweg mit dem dem Gespann befahren.

Die geltenden Vorschriften sind unbedingt zu beachten !

Der  § 14  des Bundeswaldgesetzes und der  § 27 des Bundesnaturschutzgesetzes sind auch für Gespannfahrer maßgebend.

Darüber hinaus haben die einzelnen Bundesländer unter-schiedliche Regelungen in Bezug auf die Benutzung von Wald- und Feldwegen festgelegt. 

Ohne besondere Erlaubnis dürfen nur Straßen und Wege befahren werden, die auch für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind. 
Im Zweifelsfall ist eine Anfrage bei der zuständigen Kreisverwaltung bzw. der „Unteren Jagdbehörde" oder beim zuständigen Forstamt aufschlussreich.

Privatwaldbesitzer und Landwirte sind, wenn man sie höflich um Erlaubnis bittet, den einen oder anderen Weg einmal mit der Kutsche befahren zu dürfen, oft bereit, ihr Einverständnis zu geben.  Eine kleine Aufmerksamkeit oder die Einladung zu einer Kutschfahrt wirkt oft Wunder.
Nach einer Regenperiode können unbefestigte Wege durch Pferdehufe und Wagenräder erheblich beschädigt werden.
Um Ärger aus dem Wege zu gehen, sollte man solche Wege dann vorsorglich meiden.

Nachts, in den frühen Morgenstunden und während der Abenddämmerung fährt man mit Rücksicht auf das Wild und jagdliche Belange nicht durch den Wald.

                          Jagdliche Belange haben Vorrang !

Man darf also z.B. nicht während einer Treibjagd in das Gelände fahren in welcher die Jagd z.Zt. stattfindet

Will man nun unterwegs eine Ruhepause einlegen und hat hierfür einen geeigneten Platz gefunden, der sich für eine längere Rast anbietet, z.B. auf einer Waldlichtung, achte man zunächst darauf, dass die Pferde dort geschützt stehen können, das heißt, schattig und zugfrei. 
Ferner soll die Anbindestelle frei sein von giftigen Pflanzen

Auf keinen Fall dürfen die Pferde direkt an Bäumen angebunden werden. Sie könnten unter Umständen die Baumrinde beschädigen oder abschälen.
Man verbindet besser zwei Bäume mit einem kräftigen, langen Seil und bindet die Pferde mit Anbindestricken so daran fest, dass sie die Bäume nicht erreichen können.

Getränkt wird erst nach einer Ruhepause von etwa 10 Minuten. Erhitzten Pferden sofort kaltes Wasser zu geben, ist gefährlich und kann zu Koliken führen.
Speise- und Futterreste sowie Plastikbehälter, Flaschen und Unrat jeglicher Art werden in einen mitgebrachten Müllsack gesammelt und vor der Weiterfahrt im Kutschwagen verstaut.
                 
. Der Rastplatz ist peinlich sauber zu verlassen.

Es empfiehlt sich außer Trinkwasser, Futter, Decken, Stallhalfter, Anbindestricken und einem langen Seil noch einen Eimer, Bindfaden, Taschenmesser, Ersatzzugstränge, einen Hufräumer und Desinfektionsspray sowie ein Mittel zum Schutz gegen stechende Insekten für die Pferde mitzunehmen.

Nach der Rückkehr von einer anstrengenden Tour sollte man Brust und Beine der Pferde mit Wasser abkühlen.

Bitte nehmen Sie stets Rücksicht auf Mitmenschen, die in Wald und Flur Erholung und Entspannung suchen. Bedenken Sie immer, dass vornehme Zurückhaltung und freundliches Grüßen einen besseren Eindruck hinterlässt als Rechthaberei und Angeberei.  Vermeiden Sie, wenn eben möglich, strafende Handlungen im Beisein von Zuschauern. Allzuleicht  wird sonst aus Bewunderung Unverständnis und Abneigung gegen  unseren  schönen  Fahrsport.

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